Qualifizierung des Faktors Mensch

Nach dem Wunsch von Alexander Dobrindt sollen „Autopilot und Fahrer rechtlich gleichgestellt“ werden, wie die Welt am 22. Mai berichtet. Der Verkehrsminister will zudem „ethische Fragen klären lassen“ (Die Welt, 22. Mai 2016). „Denn die Automatisierung kann zu moralisch kaum lösbaren Problemen führen. So sind Situationen vorstellbar, in denen ein Fahrzeug zwar einen Unfall nicht mehr verhindern, aber noch die Entscheidung treffen kann, ob es nach links ausweicht, wo eine Gruppe Schulkinder steht oder nach rechts wo ein älterer Fußgänger gerade die Straße überquert.“ (Die Welt, 22. Mai 2016) Dobrindt wolle deshalb „unter Beteiligung von Wissenschaft, Automobilindustrie und Digitalwirtschaft eine Kommission“ gründen, „die klare Leitlinien für Algorithmen entwickelt, welche die Fahrzeugreaktionen in Risikosituationen bestimmen“ (Die Welt, 22. Mai 2016). Allerdings will der Minister schon jetzt zwei Grundsätze für die Computersteuerungen vorgeben: 1. „Ein autonomes Auto müsse sich im Zweifel immer für den Sachschaden und gegen den Personenschaden entscheiden.“ Und 2: „Eine Qualifizierung des Faktors Mensch ist unzulässig“, wie es im entsprechenden Strategiepapier heißt. Ein Minister dürfe nur so wertvoll sein „wie alle anderen Menschen“ (Die Welt, 22. Mai 2016). Die Zeitung bemerkt dazu ganz richtig: „Doch gelöst ist das Problem mit dieser Festlegung natürlich noch nicht, denn nach irgendeinem Prinzip muss das Auto schließlich entscheiden, in welche Richtung es ausweicht, wenn ein Unfall unvermeidlich ist.“ Man darf gespannt sein, wer in die Kommission berufen wird und wie unabhängig diese ist. Die Welt hat in der Vergangenheit immer wieder über autonome Autos aus Sicht der Maschinenethik berichtet, etwa in diesem Artikel von Barbara Schneider und diesem Beitrag von Philipp Vetter.

 

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Abb.: Ist es so freundlich, wie es scheint?

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