Von Roboterrecht bis Maschinenethik

Zusammen mit dem Zentrum für Wissenschaftstheorie (Philosophisches Seminar der Universität Münster) veranstaltet das Centrum für Bioethik im Wintersemester 2019/2020 eine gemeinsame Ringvorlesung zur Maschinenethik, wobei auch Informationsethik und Roboterethik sowie Roboterrecht ein Thema sind. Die einzelnen Vortragsveranstaltungen finden jeweils donnerstags von 18 bis 20 Uhr statt. Oliver Bendel (Windisch, Schweiz) trägt am 9. Januar 2020 über „Pflege- und Therapieroboter aus ethischer Sicht“ vor, Armin Grunwald (Karlsruhe) am 23. Januar 2020 über „Digitalisierung als Schicksal? Plädoyer für eine Rückeroberung von Gestaltungsoptionen“. Bereits im letzten Jahr referierten Klaus Mainzer (München), Jürgen Altmann (Dortmund), Michael Hauskeller (Liverpool, England) und Susanne Beck (Hannover). Ein Plakat zur Veranstaltung kann hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen über www.uni-muenster.de/Bioethik/aktuelles/index.html.

Abb.: Von Roboterrecht bis Maschinenethik

Rechtliche Fragen des automatisierten Fahrens

„Das automatisierte Fahren besitzt das Potenzial, den Straßenverkehr erheblich sicherer zu machen. Es wirft allerdings eine Vielzahl von ethischen und juristischen Fragen auf, die einer weiteren erfolgreichen Markteinführung der neuen Systeme im Wege stehen könnten, wenn sie nicht gelöst oder zumindest geklärt werden. Das Spektrum reicht von Fragen der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit über den Datenschutz bis hin zu Grundlagenproblemen, bei denen sich rechtliche und moralische Perspektiven überschneiden. Dazu gehören etwa Leben-gegen-Leben-Entscheidungen, aber auch die Frage, welchen Grad an Risiko eine Gesellschaft im Straßenverkehr zu akzeptieren bereit ist. Außerdem ist zu klären, ob der Staat über die Technologien des automatisierten und vernetzten Fahrens nicht wesentlich stärker in den Straßenverkehr eingreifen sollte, um die Gefahr von Unfällen zu minimieren.“ (Abstract) In seinem Beitrag für das „Handbuch Maschinenethik“ widmet sich Eric Hilgendorf als einer der führenden Experten für Roboterrecht dem automatisierten und autonomen Fahren. Der Informations- und Maschinenethiker Oliver Bendel ist Herausgeber des Buchs, das im Oktober 2019 bei Springer VS erschienen ist.

Abb.: Fahrerloses Fahren

Autonome Maschinen im Zivil- und Strafrecht

„Mit dem zunehmenden Einsatz von autonomen Maschinen stellen sich vermehrt Fragen nach der Verantwortung für Schäden, die durch derartige Geräte verursacht wurden. Im Recht hat die Haftung für maschinell verursachte Schäden eine lange Tradition. Man unterscheidet dabei Zivil- und Strafrecht. Während es im Zivilrecht vor allem um den ökonomischen Ausgleich entstandener Schäden geht, legt das Strafrecht fest, unter welchen Voraussetzungen der Schädiger bestraft werden kann. Das deutsche Recht stellt sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht ein reichhaltiges und ausdifferenziertes Instrumentarium bereit, um in jedem Einzelfall angemessen reagieren zu können.“ (Abstract) In seinem Beitrag für das „Handbuch Maschinenethik“ mit dem Titel „Zivil- und strafrechtliche Haftung für von Maschinen verursachte Schäden“ geht Eric Hilgendorf der Frage nach, wie sich die Haftung bei Aktionen von Robotern und künstlicher Intelligenz gestaltet. Als einer der führenden Experten für Roboterrecht kann er darauf ebenso kenntnisreiche wie überzeugende Antworten geben. Der Informations- und Maschinenethiker Oliver Bendel ist Herausgeber des Buchs, das im Oktober 2019 bei Springer VS erschienen ist.

Abb.: Autonome Maschinen im Zivil- und Strafrecht