Die Maschine als Rechtssubjekt

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge schwelgen die Macher des Festivals science+fiction, wie sie in einer Nachricht vom 24. Juli 2017 verkündeten, „in Erinnerungen an das vergangene Festival und blicken gleichzeitig voller Tatendrang auf die Ausgabe 2018“. Über scienceandfiction.ch/festival/videos-2017/ kann man sich die Videos der einzelnen Events ansehen, die im Sommercasino Basel vom 5. bis 7. Mai 2017 stattfanden. Am 6. Mai ging es um Roboterrecht und Maschinenethik. Beim Panel „Maschinen und das Gesetz“ wurde gefragt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Maschine zum Rechtssubjekt wird, ob es in naher Zukunft eines Maschinenrechts bedarf, oder ob sich Maschinen in unsere Rechtsprechung einfügen müssen, und welche Folgen sich ergeben, wenn in einer Mensch-Maschine-Interaktion etwas schief geht. Es moderierte Christoph Keller von SRF 2 Kultur, es diskutierten Wolfram Burgard (Professor für Autonomous Intelligent Systems, Universität Freiburg), Nadine Zurkinden (Postdoc für Strafrecht, Universität Basel) und Oliver Bendel (Professor für Wirtschaftsinformatik und Informationsethik, Hochschule für Wirtschaft FHNW). Die nächste Ausgabe des Festivals findet vom 4. bis 6. Mai 2018 in Basel statt.

Abb.: Kann eine Maschine ein Rechtssubjekt sein?