Sollen Roboter haften?

Haben Roboter Rechte bzw. soll man sie mit Rechten ausstatten? Die eine Frage ist ethisch, die andere rechtlich deutbar. Oliver Bendel hält als Ethiker nichts von Rechten für Roboter. Dies können weder empfinden noch leiden, sie haben kein Bewusstsein, sie sind keine echten Personen, aber auch keine echten Lebewesen. Im Zivilrecht kann man, so seine Meinung, ohne weiteres eine elektronische Person konstruieren, die man verklagen kann und die dann haften muss (etwa über ein Budget, das sie hat, oder einen Fonds, mit dem sie verbunden ist). Einerseits ist das die Lösung für das Problem, dass sich in vielen Fällen kaum mehr eindeutig verantwortliche natürliche oder juristische Personen ausmachen lassen. Andererseits eben nicht, denn woher sollte das Geld kommen – wenn nicht von natürlichen und juristischen Personen, die mit dem Roboter in irgendeiner Verbindung stehen? Und bei selbstlernenden Systemen wie Tay wird es vollends kompliziert, wobei dieser Fall ins Strafrechtliche hineinreicht. Eine Gruppe von KI-Forschern, Philosophen, Theologen und Rechtswissenschaftlern hat sich in einem offenen Brief gegen die Schaffung des Status einer elektronischen Person gewandt, wie eine Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments sie dieses Jahr vorgeschlagen hat. Der Artikel „Streit um Rechte von Robotern“ stellt die unterschiedlichen Positionen dar. Er ist am 21. April 2018 in der Aargauer Zeitung erschienen und kann über www.aargauerzeitung.ch/leben/forschung-technik/streit-um-rechte-von-robotern-wer-haftet-wenn-etwas-schief-geht-132457958 aufgerufen werden.

Abb.: Wie gestaltet man eine elektronische Person?