Wer ist verantwortlich, wenn ein Roboter tötet?

Im „Tatort“ vom 16. September 2018 war der Roboter der Mörder. Wobei, er war eher das Werkzeug der Mörderin, die ihm eine neue Armbewegung beibrachte. Tatsächlich lassen sich Roboter dieser Art ganz einfach trainieren, indem man ihren Arm führt und die Bewegung abspeichert. Diese muss dann nur noch zur richtigen Zeit ablaufen. Im Krimi tat sie das, und das Opfer war so freundlich, sich genau so zu positionieren, dass sie – der Greifer umfasste eine metallene Spitze, die eigentlich zu anderen Zwecken diente – tödlich war. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom selben Tag machte den Faktencheck. Sie hatte Oliver Bendel nach der Verantwortung gefragt. Nach seiner Meinung kann ein autonomer Roboter (oder ein KI-System) kaum eine moralische Verantwortung haben. Man könnte allenfalls sagen, dass er, indem er eine Aufgabe übernimmt, eine Verantwortung trägt. Dies wäre eine sehr schwache Form der Primärverantwortung. Man kann ihn nicht zur Verantwortung ziehen (Sekundärverantwortung), und wenn, dann gleitet man schon in die rechtliche Perspektive hinüber (Tertiärverantwortung). Wenn man einem Roboter Verantwortung überträgt, wird diese in gewisser Weise zerstört. Das macht dann nichts, wenn es sich um eine einfache Aufgabe ohne ernsthafte Konsequenzen handelt. Der Faktencheck kann über www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/tatort/der-neue-tatort-aus-berlin-im-faktencheck-15787708.html aufgerufen werden.

Abb.: Der Tod im „Tatort“ war nicht schön