Autonome Maschinen im Zivil- und Strafrecht

„Mit dem zunehmenden Einsatz von autonomen Maschinen stellen sich vermehrt Fragen nach der Verantwortung für Schäden, die durch derartige Geräte verursacht wurden. Im Recht hat die Haftung für maschinell verursachte Schäden eine lange Tradition. Man unterscheidet dabei Zivil- und Strafrecht. Während es im Zivilrecht vor allem um den ökonomischen Ausgleich entstandener Schäden geht, legt das Strafrecht fest, unter welchen Voraussetzungen der Schädiger bestraft werden kann. Das deutsche Recht stellt sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht ein reichhaltiges und ausdifferenziertes Instrumentarium bereit, um in jedem Einzelfall angemessen reagieren zu können.“ (Abstract) In seinem Beitrag für das „Handbuch Maschinenethik“ mit dem Titel „Zivil- und strafrechtliche Haftung für von Maschinen verursachte Schäden“ geht Eric Hilgendorf der Frage nach, wie sich die Haftung bei Aktionen von Robotern und künstlicher Intelligenz gestaltet. Als einer der führenden Experten für Roboterrecht kann er darauf ebenso kenntnisreiche wie überzeugende Antworten geben. Der Informations- und Maschinenethiker Oliver Bendel ist Herausgeber des Buchs, das im Oktober 2019 bei Springer VS erschienen ist.

Abb.: Autonome Maschinen im Zivil- und Strafrecht