Roboter und Barrierefreiheit

„Unter Barrierefreiheit versteht man, dass Menschen ohne fremde Hilfe in der Lage sind, sich in ihrer Umwelt zurechtzufinden und zu bewegen und Systeme und Dienste aller Art zu nutzen. Zu diesem Zweck werden Hindernisse abgebaut oder erst gar nicht errichtet, und es werden Hilfsfunktionen und -geräte verwendet. Zugute kommt dies behinderten, aber auch betagten, unerfahrenen oder sich in bestimmten (evtl. zeitlich beschränkten) Situationen befindenden Personen. Letztlich geht es um Inklusion mit Hilfe eines universellen Designs und um Abwehr von Diskriminierung.“ Mit diesen Worten beginnt ein Beitrag von Prof. Dr. Oliver Bendel, der am 26. Oktober 2023 im Gabler Wirtschaftslexikon erschienen ist. Mehrere Abschnitte widmen sich unterschiedlichen Aspekten der Barrierefreiheit. In „Barrierefreiheit und Roboter“ heißt es: „Die Durchsetzung der Barrierefreiheit auf Straßen, auf Plätzen und in Gebäuden hilft Servicerobotern und sozialen Robotern – die oftmals keine Beine, sondern Rollen haben – bei der Vorwärts- und Rückwärtsbewegung. Zu denken ist dabei an flache Rampen und gesicherte, einfach zu befahrende Übergänge. Aufzüge erlauben den Wechsel von Stockwerk zu Stockwerk.“ Der Beitrag kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/barrierefreiheit-125515 aufgerufen werden.

Abb.: Roboter und Barrierefreiheit (Bild: DALL-E 3)