Sollen Roboter haften?

Haben Roboter Rechte bzw. soll man sie mit Rechten ausstatten? Die eine Frage ist ethisch, die andere rechtlich deutbar. Oliver Bendel hält als Ethiker nichts von Rechten für Roboter. Dies können weder empfinden noch leiden, sie haben kein Bewusstsein, sie sind keine echten Personen, aber auch keine echten Lebewesen. Im Zivilrecht kann man, so seine Meinung, ohne weiteres eine elektronische Person konstruieren, die man verklagen kann und die dann haften muss (etwa über ein Budget, das sie hat, oder einen Fonds, mit dem sie verbunden ist). Einerseits ist das die Lösung für das Problem, dass sich in vielen Fällen kaum mehr eindeutig verantwortliche natürliche oder juristische Personen ausmachen lassen. Andererseits eben nicht, denn woher sollte das Geld kommen – wenn nicht von natürlichen und juristischen Personen, die mit dem Roboter in irgendeiner Verbindung stehen? Und bei selbstlernenden Systemen wie Tay wird es vollends kompliziert, wobei dieser Fall ins Strafrechtliche hineinreicht. Eine Gruppe von KI-Forschern, Philosophen, Theologen und Rechtswissenschaftlern hat sich in einem offenen Brief gegen die Schaffung des Status einer elektronischen Person gewandt, wie eine Arbeitsgruppe des Europäischen Parlaments sie dieses Jahr vorgeschlagen hat. Der Artikel „Streit um Rechte von Robotern“ stellt die unterschiedlichen Positionen dar. Er ist am 21. April 2018 in der Aargauer Zeitung erschienen und kann über www.aargauerzeitung.ch/leben/forschung-technik/streit-um-rechte-von-robotern-wer-haftet-wenn-etwas-schief-geht-132457958 aufgerufen werden.

Abb.: Wie gestaltet man eine elektronische Person?

Mensch-Maschine-Entgrenzungen

Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hat im Rahmen des TAB-Projekts „Mensch-Maschine-Entgrenzungen“ eine neue Ausschreibung gestartet. Zum Hintergrund heißt es auf der Website: „Das TAB-Projekt Mensch-Maschine-Entgrenzung beschäftigt sich mit technologischen Trends, die zu einer zunehmenden Verschmelzung von Mensch und Maschine führen. Angetrieben wird die Entgrenzungsdynamik im Wesentlichen durch Entwicklungen in zwei Technologiefeldern: den Neurotechnologien auf der einen Seite, die zu einer fortschreitenden Technisierung des Menschen führen (durch die direkte Kopplung elektronischer Geräte an das Gehirn resp. Nervensystem), sowie der autonomen Robotik auf der anderen Seite, die Maschinen hervorbringt, die nicht nur immer eigenständiger handeln, sondern dem Menschen auch immer ähnlicher werden.“ (Website TAB) Mit Fokus auf Robotik in Pflege und Rehabilitation werden, wie Dr. Christoph Kehl mitgeteilt hat, Gutachten zu folgenden drei Themenfeldern vergeben: 1. Autonome Assistenzsysteme in der Pflege: Potenziale und Grenzen aus pflegewissenschaftlicher Sicht; 2. Pflege- und Rehabilitationsrobotik: Fallstudien zur Forschungs- und Entwicklungspraxis; 3. Rechtliche Herausforderungen und Lösungsansätze autonomer Pflegetechnologien: Haftung und Datenschutz. Abgabetermin für Angebote ist der 15. Februar 2016. Weitere Informationen zur Ausschreibung sowie zur Untersuchung über www.tab-beim-bundestag.de/de/gutachter/g20700.html.

Autos und Cyborgs

„Im Auto sind jetzt schon alle Cyborgs“ – dies ist der Titel einer Tagung, die am 12. März 2015 im Pro Iure Auditorium der Juristischen Fakultät der Universität Basel stattfindet. Es geht – so verrät der Untertitel – um Perspektiven der Mensch-Roboter-Kombination in Fahrzeugen. Im Informationsblatt heißt es: „Der Workshop analysiert die Schnittstelle von Mensch und Technik am Beispiel autonomer Fahrzeuge unter verschiedenen Gesichtspunkten: Das erste Panel analysiert Haftungskonzepte für den Einsatz von Robotern – ausgehend von der Prämisse, dass der Rechtssicherheit eine Schlüsselrolle für die gesellschaftliche Nutzung von Innovationen zukommt. Gegenstand des zweiten Panels ist die Wechselwirkung zwischen Technik und Rechtsentwicklung sowie Umwälzungen in der Versicherung.“ Das dritte Panel beleuchte sowohl grundsätzliche als auch disziplinübergreifende Aspekte der Automatisierung im Straßenverkehr. Die Tagung ist kostenlos. Um Anmeldung bis zum 4. März 2015 wird gebeten, per E-Mail über LstZech-ius(at)unibas.ch.