Maschinenrichter

„Der Algorithmus als Richter“ lautet der Titel eines Beitrags von Katharina Schuchmann für politik-digital.de vom 21. Juli 2016. „Automatisierte Justiz – ein Projekt aus den Niederlanden zeigt, wie es gehen kann und hat damit Erfolg. Der Robo-Richter ist wohl nur eine Frage der Zeit. Sind Justizirrtümer damit eine Sache der Vergangenheit?“ (politik-digital.de, 21. Juli 2016) Die Verfasserin geht auf ein Pilotprojekt in den Niederlanden ein, das System Rechtwijzer, nach ihren Worten ein automatisierter Streitschlichtungsservice. „Derzeit bietet das Portal Lösungen in Scheidungsangelegenheiten und bei Beschwerden zu Online-Käufen an.“ Zudem wirft sie einen Blick in die Zukunft, über Schlichtung und Scheidung hinaus. Es scheine nur eine Frage der Zeit zu sein, „bis lernende Algorithmen in der Lage sind, Urteile über weniger eindeutige Verhältnisse zu fällen“ (politik-digital.de, 21. Juli 2016). Vorstellbar sei, dass mittelfristig eine Umkehr der Verhältnisse stattfinde und der Algorithmus nicht mehr den Juristen unterstütze, sondern dieser den Algorithmus, ihn mit Meinungen und menschlichen Einschätzungen füttere und ansonsten walten (und schalten) lasse. Wie bei verschiedenen anderen Automatisierungsbestrebungen – etwa bei Banken und Versicherungen – wäre es freilich auch hier wichtig, dass der Mensch das letzte Wort behält. Zwar kann man Befangenheit und Gefühligkeit ein Stück weit durch maschinelle Verfahren ausgleichen; aber Empathie und Intuition sind meist essentielle Bestandteile rationaler Entscheidungsprozesse. Obwohl es nicht um moralische Urteile geht, sondern um rechtliche, kann die Maschinenethik zur Gestaltung von „Richtersystemen“ beitragen und durch die Konzeption und Implementierung auch die Grenzen der „Maschinenrichter“ aufzeigen.

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Abb.: Welches Urteil fällt die Maschine?