Rechtliche Fragen des automatisierten Fahrens

„Das automatisierte Fahren besitzt das Potenzial, den Straßenverkehr erheblich sicherer zu machen. Es wirft allerdings eine Vielzahl von ethischen und juristischen Fragen auf, die einer weiteren erfolgreichen Markteinführung der neuen Systeme im Wege stehen könnten, wenn sie nicht gelöst oder zumindest geklärt werden. Das Spektrum reicht von Fragen der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit über den Datenschutz bis hin zu Grundlagenproblemen, bei denen sich rechtliche und moralische Perspektiven überschneiden. Dazu gehören etwa Leben-gegen-Leben-Entscheidungen, aber auch die Frage, welchen Grad an Risiko eine Gesellschaft im Straßenverkehr zu akzeptieren bereit ist. Außerdem ist zu klären, ob der Staat über die Technologien des automatisierten und vernetzten Fahrens nicht wesentlich stärker in den Straßenverkehr eingreifen sollte, um die Gefahr von Unfällen zu minimieren.“ (Abstract) In seinem Beitrag für das „Handbuch Maschinenethik“ widmet sich Eric Hilgendorf als einer der führenden Experten für Roboterrecht dem automatisierten und autonomen Fahren. Der Informations- und Maschinenethiker Oliver Bendel ist Herausgeber des Buchs, das im Oktober 2019 bei Springer VS erschienen ist.

Abb.: Fahrerloses Fahren

Roboterrecht im Doktoratsprogramm

In Deutschland wird schon seit einigen Jahren zum Roboterrecht geforscht, vor allem an der Universität Würzburg. Auch an der Universität Basel beschäftigt man sich schon eine Weile mit diesem Gebiet. Die Tageswoche meldet am 22. Februar 2016 mit Blick auf die Stadt am Rhein: „Ab Herbst sollen Doktorierende an der Schnittstelle zwischen Robotik und Recht forschen.“ Samuel Schlaefli wirft zunächst Fragen dieser Art auf: „Wie geht eine Gesellschaft damit um, wenn plötzlich nicht mehr Menschen, sondern Maschinen Entscheidungen treffen? Wer haftet, wenn Menschen durch künstliche Intelligenz verletzt oder gar getötet werden? Könnten Roboter einst als haftbare juristische oder natürliche Personen in unser Rechtssystem eingebunden werden?“ (Tageswoche, 22. Februar 2016) Dann wird u.a. Sabine Gless zitiert, Professorin an der Universität Basel, die die rechtliche Situation bei Robotern mit derjenigen bei Kindern vergleicht. Es brauche „eine rechtspolitische Entscheidung dazu, ob Halter von Robotern nur bedingt haftbar gemacht werden, oder ob sogar eine verschärfte Haftung angebracht wäre“ (Tageswoche, 22. Februar 2016).