Von Roboterrecht bis Maschinenethik

Zusammen mit dem Zentrum für Wissenschaftstheorie (Philosophisches Seminar der Universität Münster) veranstaltet das Centrum für Bioethik im Wintersemester 2019/2020 eine gemeinsame Ringvorlesung zur Maschinenethik, wobei auch Informationsethik und Roboterethik sowie Roboterrecht ein Thema sind. Die einzelnen Vortragsveranstaltungen finden jeweils donnerstags von 18 bis 20 Uhr statt. Oliver Bendel (Windisch, Schweiz) trägt am 9. Januar 2020 über „Pflege- und Therapieroboter aus ethischer Sicht“ vor, Armin Grunwald (Karlsruhe) am 23. Januar 2020 über „Digitalisierung als Schicksal? Plädoyer für eine Rückeroberung von Gestaltungsoptionen“. Bereits im letzten Jahr referierten Klaus Mainzer (München), Jürgen Altmann (Dortmund), Michael Hauskeller (Liverpool, England) und Susanne Beck (Hannover). Ein Plakat zur Veranstaltung kann hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen über www.uni-muenster.de/Bioethik/aktuelles/index.html.

Abb.: Von Roboterrecht bis Maschinenethik

Autonome Maschinen im Zivil- und Strafrecht

„Mit dem zunehmenden Einsatz von autonomen Maschinen stellen sich vermehrt Fragen nach der Verantwortung für Schäden, die durch derartige Geräte verursacht wurden. Im Recht hat die Haftung für maschinell verursachte Schäden eine lange Tradition. Man unterscheidet dabei Zivil- und Strafrecht. Während es im Zivilrecht vor allem um den ökonomischen Ausgleich entstandener Schäden geht, legt das Strafrecht fest, unter welchen Voraussetzungen der Schädiger bestraft werden kann. Das deutsche Recht stellt sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht ein reichhaltiges und ausdifferenziertes Instrumentarium bereit, um in jedem Einzelfall angemessen reagieren zu können.“ (Abstract) In seinem Beitrag für das „Handbuch Maschinenethik“ mit dem Titel „Zivil- und strafrechtliche Haftung für von Maschinen verursachte Schäden“ geht Eric Hilgendorf der Frage nach, wie sich die Haftung bei Aktionen von Robotern und künstlicher Intelligenz gestaltet. Als einer der führenden Experten für Roboterrecht kann er darauf ebenso kenntnisreiche wie überzeugende Antworten geben. Der Informations- und Maschinenethiker Oliver Bendel ist Herausgeber des Buchs, das im Oktober 2019 bei Springer VS erschienen ist.

Abb.: Autonome Maschinen im Zivil- und Strafrecht

Das Handbuch zur Maschinenethik

Nach drei Jahren ist ein ambitioniertes Projekt an sein vorläufiges Ende gekommen: Das „Handbuch Maschinenethik“ (Hrsg. Oliver Bendel) ist Mitte Oktober 2019 bei Springer erschienen. Es versammelt Beiträge der führenden Expertinnen und Experten in den Bereichen Maschinenethik, Roboterethik, Technikethik, Technikphilosophie sowie Roboterrecht. Im Moment kann es hier heruntergeladen werden: link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-17483-5 … Es ist ein umfangreiches, ein vorzeigenswertes, ein einzigartiges Buch geworden. In gewisser Weise bildet es ein Gegenstück zur amerikanischen Forschung, die die Disziplin dominiert: Die meisten Autorinnen und Autoren stammen aus Europa und Asien. Der Herausgeber, der sich seit 20 Jahren mit Informations-, Roboter- und Maschinenethik beschäftigt und seit acht Jahren intensiv zur Maschinenethik forscht, ist voller Hoffnung, dass das Buch seinen Platz in der Standardliteratur zur Maschinenethik finden wird, wie „Moral Machines“ (2009) von Wendell Wallach und Colin Allen und „Machine Ethics“ (2011) von Michael und Susan Leigh Anderson, und wie „Programming Machine Ethics“ (2016) von Luís Moniz Pereira (mit Ari Saptawijaya) und „Grundfragen der Maschinenethik“ (2018) von Catrin Misselhorn – die beiden haben wesentlich zum „Handbuch Maschinenethik“ beigetragen. In den nächsten Tagen wird das Buch mit seinen 23 Kapiteln und 469 Seiten zum Verkauf über die Springer-Website bereitgestellt und auch als Printversion angeboten.

Abb.: Autonomes Fahren ist eines der Themen im Handbuch

Sollten wir Roboter köpfen?

Sollten wir Roboter köpfen oder anderweitig bestrafen? Im Moment sicherlich nicht. Im „Handbuch Maschinenethik“, seit 2016 von Prof. Dr. Oliver Bendel herausgegeben, ist der 18. Beitrag erschienen, mit dem Titel „Maschinenethik und strafrechtliche Verantwortlichkeit“. Autorin ist Dr. Monika Simmler. Aus dem Abstract: „Handlungen sind zunehmend das Resultat eines Zusammenwirkens von Mensch und (teil-)autonomer Maschine. Das Verhalten dieser Maschinen lässt sich weder dem Menschen noch der Technik selbst ohne Weiteres als Handlung zurechnen. Dieser Herausforderung für die strafrechtliche Verantwortungszuschreibung nimmt sich der vorliegende Beitrag an. Es wird festgestellt, dass Maschinen keine Strafrechtssubjekte darstellen, was allerdings nicht für alle Zeiten gelten muss. Insbesondere die Emergenz moralischer Handlungsfähigkeit von Technik könnte zu einem Wandel beitragen. Bis dahin steht jedoch die Verantwortlichkeit der Menschen im Zentrum. Sie sind gefordert, adäquate Sorgfalt walten zu lassen. Dabei kann gerade das Anliegen der Maschinenethik – die Moralimplementation – zur eigentlichen Sorgfaltspflicht werden. Die Disziplin entfaltet damit Relevanz für das Strafrecht, hängen doch maschinelle Moral, Handlungsträgerschaft und Verantwortung eng zusammen.“ Die letzten vier Beiträge erscheinen in den nächsten Wochen. Alle bisherigen sind über link.springer.com/referencework/10.1007/978-3-658-17484-2 verfügbar.

Abb.: Sollten wir Roboter köpfen?

KI, Ethik und Rechtswissenschaft

Ein interner Event bei Audi am 20. September 2017 in Ingolstadt widmet sich dem Zusammenhang von Künstlicher Intelligenz (KI), Ethik und Rechtswissenschaft. Eingeladen sind als Referenten u.a. Prof. Dr. Oliver Bendel (Hochschule für Wirtschaft FHNW), Prof. Dr. Sepp Hochreiter (Johannes Kepler Universität Linz) und Dr. Alexander Mertens (RWTH Aachen). Oliver Bendel erklärt, was Ethik und Moral sind (Ethik als Disziplin, Moral als ihr Gegenstand), was die Maschinenethik ist (eine Disziplin, die nach der Möglichkeit maschineller Moral fragt, so wie die KI als Disziplin nach der Möglichkeit künstlicher Intelligenz) und welchen Artefakten sich die Maschinenethik seit ca. zehn Jahren zuwendet (selbstständig fahrenden Autos, zivilen Drohnen, Pflege- und Therapierobotern, Kampfrobotern, Chatbots, um nur einige Typen zu nennen). Anders als Bereichsethiken wie Informationsethik und Technikethik beschäftigt sich die Maschinenethik nicht nur mit Maschinen, sondern setzt sie auch um, zusammen mit KI und Robotik. Audi wurde 1909 gegründet und gehört zum Volkswagen-Konzern.

Abb.: Ein Modell eines A8

Die Maschine als Rechtssubjekt

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge schwelgen die Macher des Festivals science+fiction, wie sie in einer Nachricht vom 24. Juli 2017 verkündeten, „in Erinnerungen an das vergangene Festival und blicken gleichzeitig voller Tatendrang auf die Ausgabe 2018“. Über scienceandfiction.ch/festival/videos-2017/ kann man sich die Videos der einzelnen Events ansehen, die im Sommercasino Basel vom 5. bis 7. Mai 2017 stattfanden. Am 6. Mai ging es um Roboterrecht und Maschinenethik. Beim Panel „Maschinen und das Gesetz“ wurde gefragt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Maschine zum Rechtssubjekt wird, ob es in naher Zukunft eines Maschinenrechts bedarf, oder ob sich Maschinen in unsere Rechtsprechung einfügen müssen, und welche Folgen sich ergeben, wenn in einer Mensch-Maschine-Interaktion etwas schief geht. Es moderierte Christoph Keller von SRF 2 Kultur, es diskutierten Wolfram Burgard (Professor für Autonomous Intelligent Systems, Universität Freiburg), Nadine Zurkinden (Postdoc für Strafrecht, Universität Basel) und Oliver Bendel (Professor für Wirtschaftsinformatik und Informationsethik, Hochschule für Wirtschaft FHNW). Die nächste Ausgabe des Festivals findet vom 4. bis 6. Mai 2018 in Basel statt.

Abb.: Kann eine Maschine ein Rechtssubjekt sein?

Das Silicon Valley in Berlins Mitte

In der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Gendarmenmarkt fand am 14. Juni 2016 das DVR-Forum „Automatisiertes Fahren und Ethik“ statt. Der Untertitel „Welche Entscheidungen wollen wir Maschinen überlassen?“ deutete den Schwerpunkt an. An der Podiumsdiskussion nahmen Prof. Dr. Oliver Bendel (Hochschule für Wirtschaft FHNW), Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf (Universität Würzburg), Prof. Dr. Jürgen Leohold (Volkswagen AG), Prof. Dr. Volker Lüdemann (Hochschule Osnabrück) und Prof. Klaus Kompaß (BMW Group) teil. Es moderierte Monika Jones von der Deutschen Welle. Bendel sprach sich dafür aus, die Roboterautos auf der Autobahn fahren zu lassen. Innenstädte seien in den nächsten Jahren kaum beherrschbar. Als Maschinenethiker sieht er nur geringe Chancen, dass befriedigende Regeln und Formeln in Bezug auf Tod und Leben von menschlichen Verkehrsteilnehmern entwickelt werden. Seine Forschung konzentriert sich daher darauf, dass Haus- und Wildtieren mit Hilfe von Fahrerassistenzsystemen und Roboterautos geholfen wird. Hilgendorf wies darauf hin, dass ein utilitaristisches Durchzählen in manchen Fällen durchaus vom Recht gedeckt sei. Lüdemann problematisierte Roboterautos als Datenkraken. Kompaß und Leohold sprachen aus der Perspektive der deutschen Automobilindustrie, die – wie mehrere Diskutanten bemerkten – unter immer mehr Druck aus dem Silicon Valley gerät. Dieses geriet zum Sinnbild des Wandels in der Branche und war mit einem Mal in Berlins Mitte. Weitere Informationen über www.tag-der-verkehrssicherheit.de.

Roboterrecht im Doktoratsprogramm

In Deutschland wird schon seit einigen Jahren zum Roboterrecht geforscht, vor allem an der Universität Würzburg. Auch an der Universität Basel beschäftigt man sich schon eine Weile mit diesem Gebiet. Die Tageswoche meldet am 22. Februar 2016 mit Blick auf die Stadt am Rhein: „Ab Herbst sollen Doktorierende an der Schnittstelle zwischen Robotik und Recht forschen.“ Samuel Schlaefli wirft zunächst Fragen dieser Art auf: „Wie geht eine Gesellschaft damit um, wenn plötzlich nicht mehr Menschen, sondern Maschinen Entscheidungen treffen? Wer haftet, wenn Menschen durch künstliche Intelligenz verletzt oder gar getötet werden? Könnten Roboter einst als haftbare juristische oder natürliche Personen in unser Rechtssystem eingebunden werden?“ (Tageswoche, 22. Februar 2016) Dann wird u.a. Sabine Gless zitiert, Professorin an der Universität Basel, die die rechtliche Situation bei Robotern mit derjenigen bei Kindern vergleicht. Es brauche „eine rechtspolitische Entscheidung dazu, ob Halter von Robotern nur bedingt haftbar gemacht werden, oder ob sogar eine verschärfte Haftung angebracht wäre“ (Tageswoche, 22. Februar 2016).