Zur parlamentarischen Technikfolgenabschätzung

„Die parlamentarische Technikfolgenabschätzung oder Technologiefolgenabschätzung zielt auf Analyse und Bewertung der Wirkungen und Folgen einer Technik bzw. Technologie ab, insbesondere in prospektiver Absicht, und ist trotz (oder auch wegen) der kaum noch zu übersehenden Problemgebiete und der kaum noch zu bewältigenden Komplexität nach wie vor ein wichtiges Instrument bei der Beratung der Politik. Sie wird durch TA-Einrichtungen des Parlaments oder außerhalb des Parlaments betrieben, in manchen Ländern wie in Finnland und Griechenland sogar von Mitgliedern des Parlaments selbst.“ Mit diesen Worten beginnt ein neuer Beitrag im Gabler Wirtschaftslexikon von Oliver Bendel zur parlamentarischen Technikfolgenabschätzung. Es werden TA-Einrichtungen in den deutschsprachigen Ländern aufgezählt und – nach der Betonung der interdisziplinären Herangehensweise – Themen und Schwerpunkte genannt. Der Wissenschaftsfreiheit gehören die letzten Zeilen. Der ganze Beitrag – erschienen ist er am 6. Mai 2024 – kann hier aufgerufen werden.

Abb.: Technikfolgenabschätzung gibt es auf der ganzen Welt

Vorgetäuschte Gefühle

„Roboter, Empathie und Emotionen“ – dieses Forschungsprojekt hatte die Einrichtung für Technologiefolgenabschätzung der Schweiz, die TA-SWISS, im Jahre 2019 ausgeschrieben. Den Zuschlag hatte ein Konsortium von FHNW, ZHAW und Universität St. Gallen erhalten. Der Co-Antragsteller Prof. Dr. Oliver Bendel von der Hochschule für Wirtschaft FHNW befragte zusammen mit Jeanne Kreis 12 Hersteller, Entwickler und Anwender sozialer Roboter aus der Schweiz, aus Deutschland, aus Luxemburg und den USA. Zudem nahmen sie die Perspektive von Informations-, Roboter- und Maschinenethik ein, um die simulierte Empathie und die simulierten Emotionen – handelt es sich um vorgetäuschte Gefühle? – einordnen und Empfehlungen für die Gestaltung sozialer Roboter erarbeiten zu können. Ihre beiden Arbeitspakete wurden im Oktober 2020 abgeschlossen. Beteiligt an dem Projekt, das bis zum Frühjahr andauert, sind neben den Genannten u.a. Prof. Dr. Hartmut Schulze (Antragsteller, Psychologie), Prof. Dr. Maria Schubert (Co-Antragstellerin, Pflegewissenschaft), Prof. Dr. Mathias Binswanger (VWL) und Dr. Monika Simmler (Rechtswissenschaft). Der vollständige Projektbericht liegt bis Mitte 2021 vor.

Abb.: Vorgetäuschte Gefühle? (Foto: Realbotix)